TARDOC für Arztpraxen: Umstellung, Taxpunktwerte & Schulung 2026
TARDOC ist seit 1.1.2026 in Kraft: Was der neue Arzttarif für Ihre Praxis bedeutet, Taxpunktwerte, Praxissoftware-Anforderungen, MPA-Schulung und Umstellungs-Checkliste.
Auf einen Blick (TL;DR): TARDOC ist die neue gesamtschweizerische Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen und hat am 1. Januar 2026 zusammen mit den ambulanten Pauschalen den über 20 Jahre alten TARMED abgelöst (Genehmigung durch den Bundesrat am 30. April 2025, aktuelle Versionen TARDOC 1.4c und Pauschalen 1.1c). Für Arztpraxen heisst das: TARDOC-fähige Praxissoftware, umgestellte Stammdaten und Abrechnungsprozesse und ein geschultes Team. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was gilt, wie hoch die Taxpunktwerte sind und wie die Umstellung gelingt. Massgebend sind die offiziellen Vorgaben von BAG, OAAT AG und FMH.
Hinweis: Tarifdetails, Taxpunktwerte und Übergangsregeln werden von Tarifpartnern, Kantonen und Bundesrat festgelegt und können sich ändern (Stand: August 2026). Verbindliche Auskünfte erteilen OAAT AG, FMH, Ihre kantonale Ärztegesellschaft und Ihr Praxissoftware-Anbieter. Dieser Beitrag fokussiert auf die Praxis-, IT- und Organisations-Seite.
Was ist TARDOC?
TARDOC ist der neue Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Behandlungen in der Schweiz. Er wurde von den Tarifpartnern entwickelt und ersetzt seit dem 1. Januar 2026 TARMED, das seit 2004 in Kraft war. Verantwortlich für Pflege und Weiterentwicklung ist die OAAT AG (Organisation ambulante Arzttarife), operativ seit Anfang 2024. TARDOC bildet zusammen mit den ambulanten Pauschalen das neue Tarifsystem: Pro Behandlung wird entweder nach TARDOC oder nach einer Pauschale abgerechnet, eine Mischabrechnung derselben Leistung ist nicht vorgesehen. Die wichtigsten inhaltlichen Unterschiede zum alten Tarif erklärt der Beitrag TARMED vs. TARDOC.
Für die einzelne Praxis ist TARDOC kein reines «Tarif-Update», sondern betrifft drei Ebenen gleichzeitig: Software, Abrechnungsprozesse und Mitarbeitende.
Wie hoch ist der TARDOC-Taxpunktwert 2026?
Der Frankenbetrag einer Leistung ergibt sich aus den Taxpunkten der Position multipliziert mit dem kantonalen Taxpunktwert (TPW). Die TPW werden pro Kanton zwischen Ärztegesellschaften und Versicherern verhandelt; zum Start 2026 gilt laut FMH der Grundsatz der statischen Kostenneutralität: Die kantonalen Taxpunktwerte von 2025 wurden ins Einführungsjahr übernommen. Wo noch keine definitiven Verträge vorliegen, setzen Kantone provisorische Werte fest. Zwei belegte Beispiele:
| Kanton | TPW 2026 (KVG) | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zürich | CHF 0.91 | gültig für alle Versicherungen | Ärztegesellschaft des Kantons Zürich |
| Bern | CHF 0.86 | provisorisch per Verfügung vom 9.12.2025 | Gesundheitsamt Kanton Bern |
Die vollständige, laufend aktualisierte Übersicht aller 26 Kantone führt die FMH-Tarifplattform. Für UVG-, IV- und MV-Fälle gelten separate, über die Medizinaltarif-Kommission MTK geregelte Werte.
Was sind die ambulanten Pauschalen?
Parallel zu TARDOC gelten für definierte, standardisierbare Behandlungen ambulante Pauschalen (Version 1.1c): ein fester Betrag pro Eingriff statt einzeln tarifierter Leistungen. Laut BAG soll ihr Anteil schrittweise auf rund einen Drittel der ambulanten Bruttoleistungen ausgebaut werden. Für typische Hausarzt-Konsultationen bleibt der Einzelleistungstarif TARDOC massgebend; betroffen sind vor allem interventionelle und operative Leistungen.
Was ändert sich für die Arztpraxis?
Was bedeutet TARDOC für Ihre Praxissoftware?
Die wichtigste technische Voraussetzung ist eine TARDOC-fähige Praxissoftware. Die etablierten Schweizer Anbieter stellen TARDOC-Versionen bereit, unter anderem tomedo, Axenita, E-PAT, vitomed, WinMed, amétiq siMed, curaMED und die Ärztekasse mit MediWin CB. Den konkreten Stand für Ihre Version bestätigt Ihr Software-Anbieter.
Prüfen Sie vor bzw. nach der Umstellung:
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung mit typischen Stolpersteinen: TARDOC in der Praxissoftware richtig einrichten. Wenn ohnehin ein Systemwechsel ansteht: Praxissoftware-Vergleich Schweiz.
Wie schult man MPA und Ärzteteam für TARDOC?
Die beste Software nützt wenig, wenn das Team die neue Tarifierung nicht sicher anwendet. Schulungsangebote kommen typischerweise von:
Sinnvoll ist eine Schulung in zwei Schritten: zuerst das Tarif-Grundverständnis (was ändert sich gegenüber TARMED), dann die konkrete Anwendung in der eigenen Software (Erfassung, Favoriten, Abrechnung). Auch nach dem Go-Live lohnt sich ein Blick auf Rückweisungen und häufige Erfassungsfehler.
Wie gelingt die TARDOC-Umstellung?
IT-seitige Begleitung der Umstellung: avenios sorgt dafür, dass die technische Basis stimmt, getestetes Backup vor dem Software-Update, stabile HIN-Anbindung, funktionierende Schnittstellen und ein sicheres Netzwerk. Die tarifliche und software-spezifische Schulung erfolgt über Ihren Software-Anbieter und die Fachverbände. Kostenloses Erstgespräch
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
TARDOC ist zusammen mit den ambulanten Pauschalen seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat das Tarifsystem am 30. April 2025 für drei Jahre genehmigt; seit dem Start gelten die angepassten Versionen TARDOC 1.4c und Pauschalen 1.1c.
TARMED war der ambulante Einzelleistungstarif seit 2004. TARDOC ersetzt ihn mit komplett neu strukturierten, 8-stellig nummerierten Positionen, aktualisierten Minutagen und der Aufteilung in ärztliche Leistung (AL) und Infrastruktur- und Personalleistung (IPL). Details: TARMED vs. TARDOC.
Der Taxpunktwert ist kantonal und wird zwischen Ärztegesellschaften und Versicherern verhandelt; zum Start wurden die Werte von 2025 kostenneutral übernommen. Beispiele: Zürich CHF 0.91, Bern provisorisch CHF 0.86. Die vollständige Kantonsübersicht führt die FMH-Tarifplattform tarifeambulant.fmh.ch.
In der Regel ja. Die Praxissoftware muss die TARDOC-Logik und die neuen Stammdaten unterstützen; die etablierten Schweizer Anbieter stellen dafür Updates bereit. Wichtig ist neben dem Update die Umstellung von Favoriten, Vorlagen und Leistungsblöcken, siehe TARDOC in der Praxissoftware.
TARDOC-Schulungen bieten Praxissoftware-Anbieter, die FMH und kantonale Ärztegesellschaften, Abrechnungsdienstleister wie die Ärztekasse sowie MPA-Fachorganisationen an. Empfehlenswert ist die Kombination aus Tarif-Grundlagen und der konkreten Anwendung in der eingesetzten Praxissoftware.
Vor jedem Software-Update sollte ein getestetes Backup vorliegen, die HIN-Anbindung und die Schnittstellen zu Labor und Versicherern müssen funktionieren, und das Netzwerk sollte stabil und sicher sein. Diese technische Basis ist herstellerunabhängig und lässt sich von einem IT-Partner sicherstellen.
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