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TARDOC für Arztpraxen: Umstellung, Praxissoftware & Schulung 2026

Christoph Kuling, Gründer & IT-Berater
Veröffentlicht: 1. Juni 2026
Aktualisiert: 1. Juni 2026

TARDOC löst TARMED ab: Was die neue Tarifstruktur für Ihre Arztpraxis bedeutet — Praxissoftware-Anforderungen, MPA-Schulung und Umstellungs-Checkliste.

Auf einen Blick (TL;DR): TARDOC ist die neue gesamtschweizerische Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen und löst den über 20 Jahre alten Tarif TARMED ab. Für Arztpraxen heisst das vor allem: Die Praxissoftware muss TARDOC-fähig sein, Stammdaten und Abrechnungslogik werden umgestellt, und das Team — insbesondere die MPA — muss mit der neuen Tarifierung vertraut sein. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was sich ändert, welche IT- und Software-Voraussetzungen gelten und wie Sie die Umstellung organisieren. Massgebend sind die offiziellen Vorgaben der OAAT AG und der FMH.

> Hinweis: Tarifdetails, Zeitpläne und Übergangsfristen werden von den Tarifpartnern und dem Bundesrat festgelegt und können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen OAAT AG, FMH und Ihr Praxissoftware-Anbieter. Dieser Beitrag fokussiert auf die IT- und Organisations-Seite der Umstellung.

Was ist TARDOC?

TARDOC ist die neue Einzelleistungstarifstruktur für ambulante ärztliche Behandlungen in der Schweiz. Sie wurde von den Tarifpartnern entwickelt und ersetzt TARMED, das seit 2004 in Kraft war und als veraltet galt. Verantwortlich für Pflege und Weiterentwicklung ist die OAAT AG (Organisation ambulante Arzttarife). TARDOC wird zusammen mit ambulanten Pauschalen eingeführt — beide bilden gemeinsam das neue ambulante Tarifsystem.

Für die einzelne Praxis ist TARDOC kein reines «Tarif-Update», sondern betrifft drei Ebenen gleichzeitig: Software, Abrechnungsprozesse und Mitarbeitende.

Was ändert sich für die Arztpraxis?

  • Neue Tarifpositionen und Regeln: Leistungen werden anders abgebildet und kalkuliert als unter TARMED
  • Praxissoftware-Update: Die Praxissoftware muss die TARDOC-Logik, neue Stammdaten und Regelwerke unterstützen
  • Abrechnungsprozesse: Vorlagen, Favoritenlisten und Abrechnungsroutinen müssen angepasst werden
  • Schulung: Ärztinnen, Ärzte und MPA müssen die neue Tarifierung korrekt anwenden, um Rückweisungen und Ertragsausfälle zu vermeiden
  • TARDOC und Ihre Praxissoftware

    Die wichtigste technische Voraussetzung ist eine TARDOC-fähige Praxissoftware. Die etablierten Schweizer Anbieter entwickeln ihre TARDOC-Unterstützung laufend weiter — Stand 2026 bieten unter anderem tomedo, Axenita, E-PAT (Vitabyte), vitomed, WinMed und amétiq siMed TARDOC-Support an. Den konkreten Stand und allfällige Update-Schritte für Ihre Version bestätigt Ihr Software-Anbieter.

    Prüfen Sie vor der Umstellung:

  • Ist Ihre aktuelle Softwareversion TARDOC-fähig, oder ist ein Update nötig?
  • Werden Stammdaten, Tarifkataloge und Favoritenlisten automatisch aktualisiert?
  • Funktioniert die elektronische Rechnungsübermittlung (z. B. via HIN) mit den neuen Positionen?
  • Sind Schnittstellen zu Labor, Versicherern und Trust-Centern weiterhin kompatibel?
  • Wenn ohnehin ein Systemwechsel ansteht, lohnt sich der Blick in den Praxissoftware-Vergleich Schweiz und die neutrale Anbieterübersicht.

    TARDOC-Schulung für MPA und Ärzteteam

    Die beste Software nützt wenig, wenn das Team die neue Tarifierung nicht sicher anwendet. Schulungsangebote kommen typischerweise von:

  • Praxissoftware-Anbietern (oft software-spezifische TARDOC-Schulungen)
  • Berufsverbänden wie FMH und kantonalen Ärztegesellschaften
  • MPA-Fachorganisationen und spezialisierten Anbietern
  • Sinnvoll ist eine Schulung in zwei Schritten: zuerst das Tarif-Grundverständnis (was ändert sich gegenüber TARMED), dann die konkrete Anwendung in der eigenen Software (Erfassung, Favoriten, Abrechnung). Planen Sie genügend Vorlauf ein, damit die Umstellung nicht in eine Hochbetriebsphase fällt.

    Checkliste: TARDOC-Umstellung in der Praxis

  • Softwareversion prüfen und TARDOC-Update mit dem Anbieter terminieren
  • Backup vor dem Update sicherstellen (getestetes 3-2-1-Backup)
  • Stammdaten, Favoritenlisten und Abrechnungsvorlagen aktualisieren
  • Test-Abrechnung mit den neuen Positionen durchführen
  • MPA- und Ärzteschulung organisieren (Grundlagen + Software-Anwendung)
  • Schnittstellen testen: HIN-Rechnungsversand, Labor, Trust-Center
  • Übergangsphase begleiten und erste Abrechnungen kontrollieren
  • IT-seitige Begleitung der Umstellung: avenios sorgt dafür, dass die technische Basis stimmt — getestetes Backup vor dem Software-Update, stabile HIN-Anbindung, funktionierende Schnittstellen und ein sicheres Netzwerk. Die tarifliche und software-spezifische Schulung erfolgt über Ihren Software-Anbieter und die Fachverbände. Kostenloses Erstgespräch

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    TARMED war der bisherige ambulante Einzelleistungstarif (seit 2004). TARDOC ist seine Nachfolge-Tarifstruktur, moderner und neu kalkuliert, und wird gemeinsam mit ambulanten Pauschalen eingeführt. Für die Praxis bedeutet das neue Tarifpositionen, ein Software-Update und angepasste Abrechnungsprozesse.

    In der Regel ja. Die Praxissoftware muss die TARDOC-Logik und die neuen Stammdaten unterstützen. Die etablierten Schweizer Anbieter stellen dafür Updates bereit. Den konkreten Stand und die Update-Schritte für Ihre Version klären Sie direkt mit Ihrem Software-Anbieter.

    TARDOC-Schulungen werden unter anderem von Praxissoftware-Anbietern, von der FMH und kantonalen Ärztegesellschaften sowie von MPA-Fachorganisationen angeboten. Empfehlenswert ist eine Kombination aus Tarif-Grundlagen und der konkreten Anwendung in der eingesetzten Praxissoftware.

    Vor dem Software-Update sollte ein getestetes Backup vorliegen, die HIN-Anbindung und die Schnittstellen zu Labor und Versicherern müssen funktionieren, und das Netzwerk sollte stabil und sicher sein. Diese technische Basis ist herstellerunabhängig und lässt sich von einem IT-Partner sicherstellen.

    TARDOC wird zusammen mit den ambulanten Pauschalen im Rahmen des vom Bundesrat genehmigten Zeitplans eingeführt; es gelten Übergangsregelungen. Den verbindlichen, aktuellen Stand veröffentlichen die OAAT AG und die FMH — prüfen Sie dort die für Ihre Praxis relevanten Fristen.

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