Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der avenios GmbH
Diese Vereinbarung regelt den Geschäftsverkehr zwischen der avenios GmbH (als Lieferfirma) und den Kunden und Interessenten. Ohne schriftliche Einsprache gegen nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten diese als akzeptiert. Sie gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/ Interessenten vor.
Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den AGBs, Einzelverträgen, Service Level Agreements, Rahmenvertrag oder der Preisliste gehen die Bestimmungen der Einzelverträge, Service Level Agreements, Rahmenvertrag oder der Preisliste vor.
Für Kunden oder Interessenten erstellte Offerten sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Zustimmung von avenios GmbH weitergegeben werden. An allen darin enthaltenen Inhalten behält die avenios GmbH die Eigentums- und Urheberrechte. Erfolgt keine Auftragserteilung, sind diese Unterlagen auf Verlangen der avenios GmbH zu retournieren, löschen oder zu vernichten. Es dürfen keine Kopien gemacht werden.
Preisangaben auf Prospekten und Preislisten sind unverbindlich und verstehen sich, wo nicht speziell aufgeführt, immer exkl. MwSt., Transport, Installation, Schulung, Betrieb, Support oder sonstige Gebühren. Sollten sich im Zuge der Auftragsabwicklung zusätzliche, von avenios GmbH - IT GmbH nicht verursachte oder vorhersehbare Kostensteigerungen ergeben, behält sich avenios GmbH eine Preisanpassung vor.
Produktpreise sowie Modellreihen unterliegen Schwankungen und können deshalb leider nicht durch die avenios GmbH garantiert werden.
Die vereinbarten Preise umfassen weder Kosten für Lieferung, Verpackung noch übrige Produktnebenkosten.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen und andere Auslagen gehen, ohne anders lautende Vereinbarung, zu Lasten des Kunden und werden in Rechnung gestellt.
Der Anfahrtsweg wird vom avenios GmbH Standort, 6300 Zug, mittels online verfügbaren Routenplanern berechnet. Die im Dienste des Kunden zurückgelegten Kilometer sowie die aufgewendete Zeit werden dem Kunden mit dem definierten Kilometer- und Stundenansatz oder mit vereinbarten Pauschalen verrechnet. Zusätzlich benötigte Spesen und Auslagen nach effektivem Aufwand weiter verrechnet.
Die avenios GmbH wird stets bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen und Terminvereinbarungen, auch beim Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Dies jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Das gilt insbesondere für Lieferverzögerungen durch ihre Lieferanten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Die zur Erfüllung des Auftrages vereinbarten Termine stehen unter dem Vorbehalt von höherer Gewalt, Streik, kriegerischer Ereignisse, innerer Unruhen und anderen hindernden Umständen, welche die avenios GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere dass die avenios GmbH die vom Kunden oder Dritten für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Leistungen, Informationen und Entscheide rechtzeitig erhält und der Kunde seine Instruktionen, Weisungen und den Auftragsumfang nicht ändert.
Für Lieferverzögerungen können keine Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen oder Ähnliches geltend gemacht werden.
Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber avenios GmbH nicht nach, so ist avenios GmbH berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für ihre Aufwände die aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware oder Dienstleistung beinhalten oder erfüllen.
Die avenios GmbH trägt die Gefahr für Verlust/Beschädigung der Hardware bis zur Übergabe an den Kunden. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Übergabe der Hard- und Software an den Kunden gehen Nutzen/Gefahr an den Kunden über.
Beanstandungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Warenempfang schriftlich bei der avenios GmbH geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
Rücksendungen müssen schriftlich im Voraus angekündigt und durch die avenios GmbH bewilligt werden. Sie werden nur in der Originalverpackung angenommen. Die Rücksendung erfolgt immer, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Gefahr und Kosten des Absenders.
Bei Warenrücknahmen verrechnet die avenios GmbH angemessene Transportkosten und allfällige weitere, mit der Warenrücknahme in Bezug stehende Kosten.
Miet- oder Ersatzlieferungen werden von der avenios GmbH verrechnet. Allfällige Installationen und Konfigurationen für diese Miet- und Ersatzsysteme werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, beträgt die Kündigungsfrist für mündlich oder schriftlich vereinbarte Leistungen der avenios GmbH 3 Monate.
Die Laufzeiten, Preise, Kundenvereinbarungen und Kündigungsfristen der durch die avenios vermittelten Produkte entsprechen den jeweiligen Vertragsbedingungen des Anbieters.
Die Basis für die Leistungsverrechnung bilden Offerte, Auftragsbestätigung sowie vom Kunden mündlich oder schriftlich in Auftrag gegebene Arbeiten und Bestellungen.
Alle Leistungen werden in Rechnung gestellt.
Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen vom Kunden schriftlich zu erheben. Erfolgen innert Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
Arbeitseinsätze außerhalb der aufgeführten Zeiten werden mit folgenden Zuschlägen verrechnet:
Die avenios GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 vor der Inbetriebnahme und der Restbetrag nach der Inbetriebnahme. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen von Projekten.
Die Rechnungen der avenios GmbH sind (ohne andere Vereinbarung) nach 10 Tagen netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung, in Verzug.
Zahlungen werden ungeachtet eines angegebenen Verwendungszweckes der ältesten Forderung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die Hauptsache angerechnet.
Bei Zahlungsverzug ist die avenios GmbH berechtigt eine Mahngebühr von CHF 40.00 sowie bankenübliche Verzugszinsen zu fordern und weitere, direkt mit dem Zahlungsverzug im Zusammenhang stehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die avenios GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines Teils davon in Verzug, kann die avenios GmbH vom Vertragsverhältnis fristlos zurückzutreten.
Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die avenios GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die avenios GmbH berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch die avenios GmbH und bleibt verpflichtet, die fälligen Entgelte zu zahlen.
Die Wiederinbetriebnahme einer Leistung wird nach effektivem Aufwand verrechnet.
Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber, die Betreibungskosten zu vergüten.
Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wird ausgeschlossen.
Bei gerichtlicher Geltendmachung einer Forderung der avenios GmbH werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam.
Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden wird ausgeschlossen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte und/oder Material Eigentum der avenios GmbH und dürfen vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die avenios GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen.
Im Falle der gerichtlichen Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt der avenios GmbH stehenden Gegenständen ist der Kunde verpflichtet, alles zu tun, um das Eigentum der avenios GmbH zu schützen. Insbesondere hat der Kunde bei der Pfändung selbst sofort auf den Eigentumsvorbehalt der avenios GmbH hinzuweisen und dem Pfändungsorgan alle Urkunden vorzulegen, aus welchen sich der Eigentumsvorbehalt ergibt. Gleichzeitig hat der Kunde die avenios GmbH sofort über eine allfällige Pfändung zu informieren. Sämtliche mit der Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden, welcher sich verpflichtet, diese Kosten und Gebühren sofort nach Bekanntgabe zu bezahlen.
Die Garantiezeit für die von der avenios GmbH gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Allfällige, während der Garantiezeit auftretende Mängel sind unmittelbar nach Feststellung durch den Kunden an die avenios GmbH zu melden. Unter Vorweisung eines gültigen Kaufbelegs resp. der Rechnung gibt avenios GmbH grundsätzlich die Herstellergarantien in vollem Umfang an ihre Kunden weiter. Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, ist ausgeschlossen.
Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsmaterial werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht durch Garantieleistung eines Dritten abgedeckt sind.
Bei Erweiterungen, Reparaturen oder Instandstellungsarbeiten durch Dritte für von avenios GmbH gelieferte Hard-/Software, die ohne die schriftliche Zustimmung der avenios GmbH erfolgen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch die avenios GmbH.
Falls nicht explizit vom Hersteller angeboten oder mit der avenios GmbH vertraglich vereinbart, besteht eine Bring-In-Garantie. Sämtliche Arbeiten, welche die avenios GmbH im Zusammenhang mit Gewährleistung und Garantieleistung von Drittanbietern und Produkteherstellern jeglicher Art durchführt, werden verrechnet. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen allfälligen Versand oder Transport vom oder zum Kunden, falls dieser nicht durch eine explizite Garantie-Erweiterung seitens avenios GmbH oder durch einen Service des Herstellers abgedeckt ist.
Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Garantieleistungspflicht von der avenios GmbH vollumfänglich ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzgeräte.
Können die Produkthersteller oder Zulieferer zur Verantwortung gezogen werden, so werden sowohl die Interessen der avenios GmbH wie auch des Kunden gleichermassen berücksichtigt.
Für Produkte und Dienstleistungen sowie Aufwände und Kosten beim Kunden oder Dritter übernimmt die avenios GmbH keine Haftung und keine Garantie.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die avenios GmbH haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügte Sachschäden und Personenschäden sowie für Schäden aus der Produktehaftpflicht.
Eine darüberhinausgehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, für mittelbare oder unmittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust oder -beschädigung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit werden, egal aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen.
Die avenios GmbH schliesst jegliche Haftung und Schadenersatzforderungen für Schäden aus, welche durch Cyber-Angriffe entstanden sind (u.a. Spamming, Hacker-Attacken, Phishing, Virus-Angriffe, Malware, Netzwerkblockierung und weitere). Auch Schadenersatzansprüche wegen Fehlmanipulationen durch den Kunden oder durch Dritte, Spannungsschwankungen (insbesondere Blitzschlag, Fehlmanipulation an der Elektrik, Fehler der Notstromversorgung usw.) sind ausgeschlossen.
Die avenios GmbH ist nicht zuständig für Datenschutz und Datensicherheit.
Da die Sicherheit des Datenverkehrs nicht absolut gewährleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter durch die die Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen.
Für die von der avenios GmbH vermieteten, zur Verfügung gestellten, als Teil eines Service dem Kunden übergebene Geräte und Produkte ist der Kunde verpflichtet, geeignete Massnahmen zu deren Schutz zu treffen und diese zu versichern.
Die Infrastruktur im Eigentum des Kunden ist durch die avenios GmbH nicht versichert. Der Kunde ist für eine entsprechende Versicherung selber zuständig und verantwortlich.
Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die avenios GmbH keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
Ein durch die avenios GmbH unverschuldeter Verzug durch Dritte wird nach effektivem Aufwand dem Kunden weiter verrechnet.
Dienstleistungen für Produkte Dritter werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die avenios GmbH sichert zu, die Arbeiten fachmännisch zu erbringen. Die Leistungen gelten als erbracht, wenn die avenios GmbH im vereinbarten Umfang tätig war.
Die avenios GmbH arbeitet ausschliesslich im Auftragsverhältnis, Werkverträge benötigen explizit einen schriftlichen Vertrag.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der definierten Übergabe der Waren oder Dienstleistungen an den Käufer oder einen von ihm beauftragten Dritten über. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer massgeblich.
Der Kunde gewährt der avenios GmbH Zugang zu den IT-Komponenten. Er ist dafür besorgt, die Empfehlungen bezüglich Installationsbedingungen (Raumtemperatur, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, etc.) einzuhalten.
Bei der Installation vor Ort ist vom Kunden eine entscheidungsberechtigte Ansprechperson erreichbar, um Missverständnisse und dadurch resultierender Mehraufwand und mehrfache Anreisen zu verhindern.
Wenn keine entscheidungsberechtigte Person beim Kunden erreichbar ist oder die avenios GmbH geforderte Informationen und Entscheide nicht rechtzeitig erhält, arbeitet die avenios GmbH nach Best IT-Practice, damit Termine eingehalten, Folgekosten vermieden und Funktionalitäten gewährt werden.
Der Kunde ist für die ordentliche und regelmässige Datensicherung verantwortlich, sofern nicht einzelvertraglich anders geregelt.
Für Arbeiten, die geplant werden können, wird deren Zeitpunkt und Dauer zwischen den Parteien in der Regel im Voraus abgesprochen.
Während den üblichen Bürozeiten steht dem Kunden das Service Desk der avenios GmbH zur Verfügung. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, sind alle Auskünfte kostenpflichtig. Eine Verrechnung erfolgt pro angebrochene Viertelstunde zum jeweils aktuellen Stundensatz.
Sämtliche Anfragen werden nach "Best-Effort" bearbeitet.
Der Anspruch auf eine Reaktionszeit kann nur mit einem Service Level Agreement (SLA) erhoben werden.
Auf Verlangen beteiligt sich die avenios GmbH an der Suche nach Störungsursachen, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Diese Leistungen werden zu den aktuellen Tarifen der avenios GmbH in Rechnung gestellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäss und durchführbar ist.
Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.
Nicht bezahlte Abonnemente sind seitens des Kunden nicht rückwirkend kündbar.
Die avenios GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
Vertragsänderungen und Ergänzungen erfolgen ausschliesslich in Schriftform.
Die AGB können von der avenios GmbH jederzeit aktualisiert, ergänzt oder geändert werden. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Version, publiziert unter www.avenios.ch/agb.
Der Gerichtsstand ist Zug. Es gilt schweizerisches Recht.
avenios GmbH
c/o Business Park Industrie AG
Industriestrasse 24
6300 Zug
Telefon: +41 (0)62 552 15 50
Unternehmens-Nr (UID): CHE-319.671.008
MWST-Nummer: CHE-319.671.008 MWST
avenios GmbH AGB, November 2022