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DICOM Viewer & PACS für die Arztpraxis: Bilder verwalten

Christoph Kuling, Gründer & IT-Berater
Veröffentlicht: 25. Juni 2026
Aktualisiert: 25. Juni 2026

DICOM Viewer und PACS in der Arztpraxis: wie Röntgen- und Ultraschallbilder gespeichert, befundet und langfristig archiviert werden, plus EPD-Anbindung.

Auf einen Blick (TL;DR): Sobald eine Praxis selbst Röntgen-, Ultraschall- oder Endoskopiebilder erzeugt, braucht sie eine geordnete Bildverwaltung. DICOM ist der internationale Standard, in dem medizinische Bilder gespeichert und übertragen werden, ein PACS (Picture Archiving and Communication System) archiviert sie zentral und stellt sie über einen DICOM-Viewer zur Befundung bereit. Entscheidend sind drei Dinge: genug schneller Speicher, ein getestetes Backup und die Integration in Ihre Praxissoftware. In der Schweiz kommt die lange Aufbewahrungsfrist dazu, die EDÖB geht regelmässig von 20 Jahren aus. Die technische Umsetzung übernimmt Ihr IT-Partner zusammen mit dem Gerätehersteller.

> Hinweis: Dieser Beitrag erklärt herstellerneutral, wie Bildverwaltung in der Praxis funktioniert und worauf die IT-Seite zu achten hat. Welches PACS und welcher Viewer konkret passen, hängt von Ihren Modalitäten und Ihrer Praxissoftware ab und wird mit Ihrem IT-Partner und dem Gerätelieferanten festgelegt.

Was ist DICOM, und was ist PACS?

Kurz: DICOM ist der Standard, PACS das System. DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) ist seit 1993 der weltweite Standard dafür, wie medizinische Bilder kodiert, gespeichert und übertragen werden. Eine DICOM-Datei enthält nicht nur das Bild, sondern auch die zugehörigen Daten zu Patient, Gerät und Untersuchung in einer einzigen, selbstbeschreibenden Datei (DICOM-Standard). Ein PACS nutzt diesen Standard, um Bilder zentral zu archivieren, zu verwalten und an die Arbeitsplätze zu verteilen.

DICOM, PACS, Viewer, was ist was.

Die wichtigsten Begriffe der Reihe nach:

  • Modalität: das bildgebende Gerät selbst, also Röntgenanlage, Ultraschall, Endoskop oder CT. Es erzeugt das DICOM-Bild.
  • DICOM: das Dateiformat und Übertragungsprotokoll. Dank DICOM verstehen sich Geräte, Archiv und Software verschiedener Hersteller.
  • PACS: das Archiv- und Kommunikationssystem. Es nimmt die Bilder von den Modalitäten entgegen, speichert sie strukturiert und stellt sie auf Anfrage bereit.
  • DICOM-Viewer: die Software, mit der Sie die Bilder ansehen, vermessen und befunden, oft direkt aus der Praxissoftware heraus geöffnet.
  • RIS / PIS: das Radiologie- beziehungsweise Praxisinformationssystem, das Bilder mit Patient, Termin und Befund verknüpft.
  • Welche Praxen brauchen ein PACS?

    Jede Praxis, die selbst Bilder erzeugt und sie nicht nur extern befunden lässt. Am offensichtlichsten ist das in der Radiologie, aber auch viele andere Fachrichtungen produzieren täglich Bildmaterial: Orthopädie und Rheumatologie (Röntgen), Gynäkologie und Innere Medizin (Ultraschall), Kardiologie (Echokardiografie), Gastroenterologie (Endoskopie), Dermatologie (Dermatoskopie) oder die Augenheilkunde.

    Sobald mehr als ein paar Bilder pro Woche zusammenkommen, stösst die Ablage in Ordnern oder direkt auf dem Modalitäts-Gerät an Grenzen: Die Bilder sind schwer auffindbar, nicht zentral gesichert und nicht sauber mit der Patientenakte verknüpft. Ein PACS löst genau das. Für reine Zuweiser-Praxen ohne eigene Bildgebung genügt dagegen meist ein Viewer, der externe Bilder anzeigt.

    Wie fliessen die Bilder durch die Praxis-IT?

    Immer denselben Weg, vom Gerät bis ins Archiv. Das PACS ist die Drehscheibe, an der alle Beteiligten hängen.

    Wie Bilder durch die Praxis-IT fliessen.

    Eine Modalität nimmt das Bild auf und schickt es per DICOM an das PACS. Dort wird es archiviert und mit den Patientendaten verknüpft, die das PACS zuvor per Worklist aus der Praxissoftware bezogen hat. Zur Befundung öffnet die Ärztin den DICOM-Viewer, in der Regel direkt aus der Patientenakte. Damit das reibungslos läuft, kommunizieren die Systeme über zwei Standards: DICOM für die Bilder und HL7 für die Patienten- und Auftragsdaten zwischen PACS und Praxissoftware. Diese saubere Integration ist der Unterschied zwischen «ein Bildbetrachter ist installiert» und «Bild, Termin und Befund stehen an einem Ort».

    Welche IT-Infrastruktur braucht ein PACS?

    Mehr als ein normaler Büro-Arbeitsplatz, vor allem bei Speicher und Netzwerk. Vier Punkte sind entscheidend:

  • Speicher. Bilddaten wachsen schnell, ein digitales Röntgenbild belegt schnell mehrere Megabyte, eine Ultraschallserie deutlich mehr. Über Jahre summiert sich das, weshalb das Archiv grosszügig und erweiterbar dimensioniert sein muss.
  • Schnelles, stabiles Netzwerk. Grosse Bildserien sollen ohne Verzögerung am Arbeitsplatz erscheinen. Kabelgebundene Arbeitsplätze und ein leistungsfähiger Switch sind hier Pflicht, mehr zur passenden Hardware.
  • Getestetes Backup. Ein Bildarchiv ohne zweite Kopie ist ein Totalverlust-Risiko. Die 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei Medien, eine ausser Haus) gilt hier besonders, Details unter Datensicherung und Backup.
  • Integration und Sicherheit. Das PACS muss sauber an die Praxissoftware angebunden und als System mit besonders schützenswerten Gesundheitsdaten abgesichert sein, im Rahmen der IT-Infrastruktur und des nDSG.
  • Cloud-PACS oder lokales Archiv?

    Beides ist möglich, die Wahl hängt von Praxisgrösse, Datenmenge und Internetanbindung ab. Ein lokales PACS hält die Bilder im Haus, ein Cloud-PACS verlagert Speicher und Betrieb in ein Rechenzentrum.

    KriteriumLokales PACSCloud-PACS
    Speichereigener Server / NAS in der Praxisim Rechenzentrum, flexibel skalierbar
    Internetunkritisch für den Zugriffschnelle, redundante Leitung nötig
    Backupselbst zu organisierenmeist im Dienst enthalten
    Wartunglokal, durch IT-Partnergrösstenteils beim Anbieter
    Zugriff von externnur mit gesichertem Fernzugriffortsunabhängig, sicher angebunden

    Für viele kleinere Praxen ist ein lokales Archiv mit sauberem Backup naheliegend, grössere oder mehrere Standorte profitieren von der Cloud. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Daten in der Schweiz bleiben. Die grundsätzliche Abwägung beschreibt der Ratgeber Server oder Cloud für die Arztpraxis.

    Wie lange müssen Röntgen- und Ultraschallbilder aufbewahrt werden?

    Lange, und das ist der Punkt, der die Speicherplanung bestimmt. Medizinische Bilder gehören zur Krankengeschichte und unterliegen damit der ärztlichen Aufbewahrungspflicht. Lange galt eine Mindestfrist von zehn Jahren. Seit die Verjährungsfrist bei Personenschäden am 1. Januar 2020 auf zwanzig Jahre verlängert wurde, fällt die Empfehlung deutlich höher aus. Der EDÖB hält fest: «Die Verjährungsfrist bei Personenschäden beträgt (seit dem 1.1.2020) 20 Jahre», und folgert: «Es kann also regelmässig von einer Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren ausgegangen werden» (EDÖB zur Aufbewahrung von Patientendaten).

    Praktisch heisst das: Ein Bildarchiv muss zwei Jahrzehnte zuverlässig lesbar bleiben, inklusive Backups und über Gerätewechsel hinweg. Genau deshalb sind ein offener Standard wie DICOM und ein erweiterbares Speicherkonzept so wichtig. Nach Ablauf der Frist verlangt das Datenschutzrecht das Gegenteil, die Daten sind dann zu löschen, wenn kein Aufbewahrungsgrund mehr besteht. Wer genau wissen will, was als angemessene Massnahme gilt, findet die Einordnung im Ratgeber zu Patientendaten sicher verwalten.

    Wie kommen Bilder ins EPD?

    Über standardisierte IHE-Profile, nicht über proprietäre Schnittstellen. Damit Bildarchive an das elektronische Patientendossier (EPD) angebunden werden können, schreibt die Schweiz definierte Profile vor. Im EPD kommen insgesamt 15 IHE-Profile zum Einsatz, für Bilddaten sind es «XDS-I (Zur Verfügung stellen und Abrufen von Bilddaten)» und XCA-I für den gemeinschaftsübergreifenden Abruf (IHE Suisse). eHealth Suisse stellt dazu eine technische Umsetzungshilfe für die Anbindung von DICOM-Archiven bereit (EPD-Anbindung).

    Für die Praxis bedeutet das vor allem: Ein PACS, das den DICOM-Standard sauber umsetzt, lässt sich später leichter an das EPD und an Zuweisernetze anschliessen. Wer heute ein Archiv aufbaut, sollte diese Anschlussfähigkeit von Anfang an mitdenken. Mehr zum Dossier selbst im Ratgeber EPD für die Arztpraxis.

    Planen Sie eigene Bildgebung oder kämpfen Sie mit einem unübersichtlichen Bildarchiv? Wir planen Speicher, Netzwerk und Backup für Ihr PACS, binden es sauber an Ihre Praxissoftware an und halten es DICOM- und EPD-fähig, herstellerneutral und in der ganzen Deutschschweiz. Kostenloses Erstgespräch · IT-Infrastruktur im Überblick

    Das Wichtigste in Kürze

  • DICOM ist der Standard, PACS das System. DICOM regelt Format und Übertragung medizinischer Bilder, das PACS archiviert und verteilt sie, der Viewer zeigt sie zur Befundung.
  • Wer selbst Bilder erzeugt, braucht eine geordnete Verwaltung. Radiologie, Orthopädie, Gynäkologie, Kardiologie, Gastroenterologie und weitere Fachrichtungen profitieren von einem PACS.
  • Speicher, Netzwerk und Backup sind die IT-Knackpunkte. Bilddaten wachsen schnell, das Archiv muss erweiterbar, das Netzwerk schnell und das Backup getestet sein.
  • In der Schweiz wird lange aufbewahrt. Der EDÖB geht regelmässig von 20 Jahren aus, das Archiv muss zwei Jahrzehnte lesbar bleiben.
  • EPD-Anbindung über IHE-Profile. Bilddaten kommen über XDS-I und XCA-I ins EPD; ein sauberes DICOM-Archiv erleichtert den späteren Anschluss.
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Ein DICOM-Viewer ist die Software, mit der medizinische Bilder im DICOM-Format angezeigt, vermessen und befundet werden. Er öffnet Röntgen-, Ultraschall- oder Endoskopiebilder, oft direkt aus der Praxissoftware oder dem PACS heraus. Im Gegensatz zu einem normalen Bildbetrachter versteht er die medizinischen Metadaten und Funktionen wie Fensterung oder Messungen.

    DICOM ist der Standard, PACS das System. DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) legt fest, wie ein medizinisches Bild kodiert und übertragen wird. Ein PACS (Picture Archiving and Communication System) nutzt diesen Standard, um Bilder zentral zu speichern, zu verwalten und an die Arbeitsplätze zu verteilen. Kurz: DICOM ist das Format, PACS das Archiv.

    Sobald regelmässig Ultraschallbilder entstehen, ist eine geordnete Bildverwaltung sinnvoll. Ein PACS speichert die Bilder zentral, verknüpft sie mit der Patientenakte und sichert sie. Bei nur sehr wenigen Aufnahmen kann anfangs eine einfachere Lösung genügen, doch spätestens wegen der langen Aufbewahrungspflicht und des Backups lohnt sich ein richtiges Archiv.

    Medizinische Bilder gehören zur Krankengeschichte. Historisch galt eine Mindestfrist von zehn Jahren. Weil die Verjährungsfrist bei Personenschäden seit dem 1. Januar 2020 zwanzig Jahre beträgt, geht der EDÖB regelmässig von einer Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren aus. Das Archiv muss also rund zwei Jahrzehnte lesbar und gesichert bleiben, danach sind die Daten zu löschen.

    Das hängt von Praxisgrösse, Datenmenge und Internetanbindung ab. Ein lokales PACS hält die Bilder im Haus und ist unabhängig von der Leitung, verlangt aber ein selbst organisiertes Backup. Ein Cloud-PACS skaliert flexibel und enthält die Sicherung meist, braucht dafür eine schnelle, redundante Internetverbindung. In beiden Fällen sollten die Daten in der Schweiz bleiben.

    Ja, über standardisierte IHE-Profile. Für Bilddaten schreibt die Schweiz die Profile XDS-I.b und XCA-I vor, eHealth Suisse stellt eine Umsetzungshilfe für die Anbindung von DICOM-Archiven an das EPD bereit. Ein PACS, das den DICOM-Standard sauber umsetzt, lässt sich später deutlich einfacher an das EPD und an Zuweisernetze anschliessen.

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