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IT-Inventar für die Arztpraxis: Geräte, Software und Zertifikate

Christoph Kuling, Gründer & IT-Berater
Veröffentlicht: 8. Juni 2026
Aktualisiert: 8. Juni 2026

IT-Inventar für die Arztpraxis: welche ICT-Mittel Sie erfassen, welche Attribute jeder Eintrag braucht und wie das Inventar Patch-Management und revDSG stützt.

Auf einen Blick (TL;DR): Ein IT-Inventar ist die vollständige, gepflegte Liste aller ICT-Mittel Ihrer Praxis, von der Workstation über den Switch bis zum Röntgengerät und zur Praxissoftware. Die FMH-Empfehlung 2 des IT-Grundschutz, die zweite von 11 Empfehlungen, bringt den Grund auf den Punkt: «Es kann nur geschützt werden, was bekannt ist.» Jeder Eintrag braucht festgelegte Attribute, von System-ID und Standort über Garantie bis zum Ablaufdatum der SSL/TLS-Zertifikate. Gepflegt wird laufend, überprüft mindestens einmal jährlich. Mehr zum gesamten Rahmen im Hub IT-Grundschutz.

> Hinweis: Dieser Artikel ordnet das Inventar organisatorisch ein. Das Erfassen, das automatisierte Auslesen von Geräten und das Nachführen übernimmt in der Regel Ihr IT-Partner, nicht Sie selbst. Welche Werkzeuge dabei sinnvoll sind, hängt von Ihren Geräten und Ihrer Praxissoftware ab.

Warum braucht eine Arztpraxis überhaupt ein IT-Inventar?

Weil man nur schützen kann, was man kennt. Wer nicht weiss, welche Geräte im Netz hängen, welche Software in welcher Version läuft und wann das nächste Zertifikat abläuft, kann weder Lücken schliessen noch im Ernstfall schnell reagieren. Die FMH formuliert es in der Empfehlung 2 so: «Es kann nur geschützt werden, was bekannt ist. Deshalb sind alle schützenswerten ICT-Systeme, alle Bestandteile von ICT-Systemen, alle Datenträger, alle medizinischen Geräte sowie alle Anwendungen zu identifizieren, entsprechend der Sensitivität der Daten zu klassifizieren und mit zuvor festgelegten Attributen in einer Inventarliste zu dokumentieren.»

Das ist kein Selbstzweck. Das Inventar ist das Fundament unter drei Dingen, die jede Praxis ohnehin braucht: einem funktionierenden Patch-Management, einem belastbaren Notfallplan und dem Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach revDSG. Fehlt die Liste, hängen alle drei in der Luft. Und der Hintergrund ist real: Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) verzeichnete 2024 über 63'000 gemeldete Cybervorfälle, rund 13'000 mehr als im Vorjahr.

Was ins IT-Inventar gehört, fünf Kategorien.

Die FMH bringt den Nutzen knapp auf den Punkt: «Die Inventarliste dient als Hilfsmittel bei der Planung von Sicherheitsmassnahmen und verbessert die Reaktionsfähigkeit bei einem Sicherheitsvorfall.» Wenn nachts ein Erpressungstrojaner zuschlägt, ist die Frage «Welche Geräte haben wir, wo stehen sie, wer ist zuständig?» keine, die man dann erst recherchieren will.

Welche ICT-Mittel gehören ins Inventar?

Kurz: alles, was Daten verarbeitet, speichert oder transportiert. Die FMH zählt fünf Gruppen auf, und es lohnt sich, sie der Reihe nach durchzugehen, weil gerade die letzten beiden gerne vergessen werden.

  • Endgeräte und Workstations, alle Arbeitsplatzrechner, Notebooks, Tablets, der Praxisserver und gegebenenfalls Smartphones, die auf Praxisdaten zugreifen.
  • Netzwerk-Hardware, Firewall, Router, Switches, WLAN-Access-Points. Das sind die Geräte, über die alles andere kommuniziert, und sie stehen oft jahrelang unbeachtet im Technikschrank.
  • Datenträger, externe Festplatten, NAS-Systeme, Backup-Medien und USB-Sticks, sofern sie überhaupt zugelassen sind. Ein vergessenes Backup-Medium ist ein Datenleck auf Beinen.
  • Medizinische Geräte, Labor- und Röntgengeräte, Sterilisatoren, EKG, Ultraschall und andere Diagnostik. Viele laufen mit eingebetteter, oft veralteter Software und gehören schon deshalb erfasst und in eine eigene Netzwerkzone getrennt.
  • Anwendungen und Praxissoftware, das Praxisinformationssystem (PIS), Laborschnittstellen, die HIN-Anbindung, E-Mail, jede installierte Applikation samt Version.
  • Jedes Gerät, das nicht auf der Liste steht, fällt durch jedes Raster: Es wird nicht gepatcht, beim Backup nicht berücksichtigt und im Notfall nicht gesucht. Erfahrungsgemäss sind es fast immer die Medizingeräte und die Netzwerk-Hardware, die in selbstgestrickten Listen fehlen.

    Welche Attribute muss jeder Inventar-Eintrag haben?

    Hier wird die FMH konkret. Die Empfehlung 2 nennt eine Liste von Mindest-Attributen, die für jedes ICT-Mittel zu dokumentieren sind. Wer diese Felder sauber pflegt, hat gleichzeitig die Datengrundlage für Patch-Management, Notfallplan und Datenschutz-Verzeichnis erschlagen.

    Die Mindest-Attribute je Inventar-Eintrag.
    AttributWas gemeint istWozu es dient
    Name und Bezeichnungsprechender Gerätename, z. B. «Empfang-PC-01»Wiedererkennung im Alltag und im Notfall
    Identifikationsdaten (System-ID)Seriennummer, Asset-Tag, eindeutige IDeindeutige Zuordnung, Garantieabwicklung
    Verwendungszweckwofür das Gerät dient (Empfang, Labor, Server)Schutzbedarf einschätzen, Priorisierung
    Standort der HardwareRaum, Schrank, ggf. Aussenstandortphysische Sicherung, schnelles Auffinden
    Verantwortliche Personwer betreut das Gerät (intern oder IT-Partner)klare Zuständigkeit ohne Lücken
    Zugriffsrechtewer darf darauf zugreifen, mit welchen RechtenBerechtigungen prüfen, Datenschutz
    Adressierung (DNS-Name, IP-Adresse)Netzwerkadresse des GerätsFehlersuche, Segmentierung, Monitoring
    Garantie und WartungGarantieablauf, Wartungsvertrag, LieferantLebenszyklus planen, Ausfälle vermeiden
    Software-VersionenBetriebssystem, Antivirus, ApplikationenPatch-Management, End-of-Life erkennen
    SSL/TLS-ZertifikateAussteller und Ablaufdatumrechtzeitige Erneuerung, keine Ausfälle

    Diese zehn Felder sind das Minimum, nicht die Obergrenze. Zwei davon werden im Alltag unterschätzt. Die Software-Versionen: Nur wer weiss, welches Betriebssystem auf welchem Gerät läuft, erkennt rechtzeitig End-of-Life-Systeme, der Support für Windows 10 endete am 14. Oktober 2025, und ein vergessenes Altgerät ist dauerhaft verwundbar. Und das Ablaufdatum der Zertifikate: Ein abgelaufenes SSL/TLS-Zertifikat legt im schlechtesten Fall ein Portal oder eine Schnittstelle lahm, mitten im Praxisbetrieb.

    Wie baut man ein IT-Inventar Schritt für Schritt auf?

    Ein Inventar entsteht nicht an einem Nachmittag, aber es ist auch kein Grossprojekt. Bewährt hat sich ein Vorgehen in fünf Schritten, in der Regel zusammen mit dem IT-Partner, der die Geräte technisch ausliest.

  • 1.Bestand aufnehmen. Gehen Sie physisch durch die Praxis und erfassen Sie jedes Gerät, Raum für Raum, samt Technikschrank und Medizingeräten. Parallel liest der IT-Partner das Netzwerk aus, so fällt auf, was am Schreibtisch nicht sichtbar ist.
  • 2.Attribute ergänzen. Tragen Sie pro Gerät die Mindest-Attribute nach: Seriennummer, Standort, IP, Software-Version, Garantie, Zertifikate. Der aufwendigste Schritt, aber nur einmal.
  • 3.Klassifizieren. Markieren Sie, welche Geräte besonders schützenswerte Patientendaten verarbeiten. Diese stehen beim Schutz zuoberst.
  • 4.Verantwortliche zuordnen. Halten Sie pro Eintrag fest, wer zuständig ist, intern oder extern. Niemand zuständig heisst im Ernstfall: niemand handelt.
  • 5.Pflegeprozess festlegen. Bestimmen Sie, wer neue Geräte sofort einträgt, ausgemusterte umgehend löscht und wann das jährliche Review stattfindet. Ohne festen Prozess veraltet jede Liste innert Monaten.
  • Als Werkzeug genügt für die meisten Praxen eine strukturierte Tabelle, die FMH nennt als Beispiel ausdrücklich eine «Excel-Liste». Grössere Praxen profitieren von einer Lösung, die Hardware- und Software-Inventar automatisiert ausliest, Microsoft Intune etwa erfasst Seriennummer, Betriebssystem und installierte Apps je Gerät selbsttätig.

    > Tipp: HIN stellt für Mitglieder eine fertige IT-Inventarvorlage als Excel-Datei bereit. Sie enthält je einen Reiter für Hardware und Software und führt Sie durch Felder wie Betriebssystem und Antivirus. Wer bei null startet, muss das Rad also nicht neu erfinden.

    Wie oft muss das Inventar aktualisiert werden?

    Zwei Rhythmen greifen ineinander, und beide stehen so in der FMH-Empfehlung. Laufend: «Neue ICT-Mittel sind unmittelbar in das Inventar aufzunehmen und nicht mehr verwendete ICT-Mittel sind umgehend aus dem Inventar zu löschen.» Jedes neue Notebook, jeder ersetzte Switch wandert sofort in die Liste, jedes ausgemusterte Gerät sofort heraus. Und periodisch: «Das Inventar der ICT-Mittel soll mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden.»

    Beim jährlichen Review gleicht man die Liste mit der Realität ab: Stimmen die Software-Versionen noch? Läuft ein Zertifikat demnächst ab? Steht ein Gerät noch dort, wo es laut Inventar stehen sollte? Sinnvoll koppelt man das Review an die ohnehin fällige jährliche Sicherheitsüberprüfung, dann wird aus zwei Terminen einer. Wichtig ist das Ende des Lebenszyklus: Wird ein Gerät ausgemustert, verlangt die FMH, dass «alle Daten unmittelbar nach der Ausserbetriebnahme und vor der Entsorgung vollständig und unwiderruflich zu löschen» sind, und dass die Weitergabe oder der Verkauf von ICT-Mitteln zu unterlassen ist. Das alte Notebook landet also nicht auf dem Flohmarkt.

    Wofür ist das Inventar die Grundlage?

    Das Inventar ist selten der Zweck, fast immer das Mittel. Drei Aufgaben bauen direkt darauf auf, und ohne saubere Liste werden sie alle wackelig.

  • Patch-Management. Updates lassen sich nur planen, wenn man jedes System und seine Version kennt. Das Inventar ist die Checkliste, an der das Patch-Management prüft, ob kein Gerät vergessen geht.
  • Notfallplan. Ein aktuelles Inventar beantwortet die ersten Fragen sofort, welche Geräte gibt es, wo stehen sie, wer ist zuständig, und beschleunigt die Wiederherstellung. Deshalb gehört es in den IT-Notfallplan, zusammen mit einem getesteten Backup.
  • revDSG-Verzeichnis. Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG) und in Art. 12 ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten. Das Inventar liefert dafür die technische Bestandsaufnahme, welche Daten auf welchen Systemen liegen.
  • Zum Verzeichnis ein einordnendes Wort, denn hier herrscht oft Unsicherheit: Art. 12 DSG nimmt zwar Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und «geringem Risiko» von der Verzeichnispflicht aus. Weil eine Praxis aber besonders schützenswerte Gesundheitsdaten bearbeitet, läuft diese Befreiung in der Regel ins Leere. Ein schlankes Verzeichnis zu führen, gestützt auf das Inventar, ist deshalb der sichere Weg, mehr dazu im nDSG-Massnahmenkatalog. Welche Schutzmassnahmen das Gesetz meint, beschreibt der EDÖB im TOM-Leitfaden.

    Unsicher, ob Ihr Inventar vollständig und FMH-konform geführt ist? Wir nehmen Ihre ICT-Mittel auf, ergänzen die Mindest-Attribute und richten den Pflegeprozess ein, damit nichts mehr durchs Raster fällt. Kostenloses Erstgespräch · FMH IT-Grundschutz im Überblick

    Das Wichtigste in Kürze

  • Man schützt nur, was man kennt. Die FMH-Empfehlung 2 verlangt, alle ICT-Mittel zu erfassen: Endgeräte, Netzwerk-Hardware, Datenträger, medizinische Geräte und Anwendungen.
  • Zehn Mindest-Attribute pro Eintrag. Von System-ID, Standort und verantwortlicher Person über IP/DNS und Garantie bis zu Software-Versionen und dem Ablaufdatum der SSL/TLS-Zertifikate.
  • Laufend pflegen, jährlich prüfen. Neue Geräte sofort eintragen, ausgemusterte umgehend löschen, und das ganze Inventar mindestens einmal pro Jahr überprüfen.
  • Excel reicht, Vorlagen gibt es. Für viele Praxen genügt eine strukturierte Tabelle; HIN stellt Mitgliedern eine fertige Inventarvorlage bereit, grössere Praxen automatisieren.
  • Basis für drei Pflichten. Das Inventar trägt Patch-Management, Notfallplan und das revDSG-Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten.
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Ein IT-Inventar ist die vollständige, dokumentierte Liste aller ICT-Mittel einer Praxis: Workstations, Server, Netzwerk-Hardware, Datenträger, medizinische Geräte und alle Anwendungen. Jeder Eintrag trägt festgelegte Attribute wie Standort, Verantwortlichen und Software-Version. Die FMH verlangt es in Empfehlung 2 ihres IT-Grundschutzes als Grundlage für alle weiteren Sicherheitsmassnahmen.

    Alles, was Daten verarbeitet, speichert oder überträgt. Konkret: Endgeräte und Workstations, der Praxisserver, Netzwerk-Hardware wie Firewall, Router und Switches, Datenträger und Backup-Medien, medizinische Geräte wie Labor- und Röntgengeräte oder Sterilisatoren sowie sämtliche Anwendungen samt Praxissoftware. Gerade Medizingeräte und Netzwerk-Hardware werden in selbstgeführten Listen häufig vergessen.

    Die FMH nennt zehn Mindest-Attribute: Name, Identifikationsdaten (System-ID), Verwendungszweck, Standort, verantwortliche Person, Zugriffsrechte, Adressierung (DNS/IP), Angaben zu Garantie und Wartung, eingesetzte Software-Versionen sowie Aussteller und Ablaufdatum der SSL/TLS-Zertifikate. Diese Felder bilden zugleich die Datengrundlage für Patch-Management, Notfallplan und das Datenschutz-Verzeichnis.

    Laufend und jährlich. Neue ICT-Mittel werden laut FMH unmittelbar eingetragen, ausgemusterte umgehend gelöscht. Zusätzlich soll das gesamte Inventar mindestens einmal pro Jahr überprüft und aktualisiert werden. Sinnvoll koppelt man dieses Review an die ohnehin fällige jährliche Sicherheitsüberprüfung der Praxis.

    Ja. HIN stellt Mitgliedern eine fertige IT-Inventarvorlage als Excel-Datei unter hin.ch/inventar bereit, mit Reitern für Hardware und Software und Feldern wie Betriebssystem und Antivirus. Die FMH nennt eine Excel-Liste ausdrücklich als zulässiges Mittel. Grössere Praxen können das Inventar mit Werkzeugen wie Microsoft Intune automatisiert auslesen lassen.

    Die Verantwortung dafür liegt bei der Praxis, das Erfassen und Nachführen übernimmt meist der IT-Partner, der die Geräte technisch ausliest. Wichtig ist, dass pro Eintrag eine verantwortliche Person hinterlegt ist und ein fester Pflegeprozess bestimmt, wer neue Geräte einträgt und das jährliche Review durchführt. Ohne klare Zuständigkeit veraltet jede Liste rasch.

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