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Berechtigungskonzept & Zugriffsmatrix für Arztpraxen: Wer darf welche Patientendaten sehen?

Christoph Kuling, Gründer & IT-Berater
Veröffentlicht: 8. Juni 2026
Aktualisiert: 8. Juni 2026

Berechtigungskonzept und Zugriffsmatrix für die Arztpraxis: Wer darf welche Patientendaten sehen? Need-to-Know, Rechtevergabe und Rezertifizierung nach FMH E3.

Auf einen Blick (TL;DR):

  • Ein Berechtigungskonzept legt fest, welche Rolle in der Praxis auf welche Datenkategorie zugreifen darf, geführt in einer Zugriffsmatrix nach dem Need-to-Know-Prinzip: jede Person sieht nur, was sie für ihre Aufgabe braucht.
  • Die FMH-Empfehlung 3 des IT-Grundschutz verlangt persönliche Benutzerkonten, eingeschränkte Rechte, eine starke 2FA für Fernzugriffe und das umgehende Anpassen der Zugriffe bei Ein- und Austritten.
  • Mindestens einmal jährlich gehören alle Rechte auf den Prüfstand. Diese Rezertifizierung ist organisatorisch, die technische Umsetzung übernimmt Ihr IT-Partner.
  • > Hinweis: Dieser Beitrag erklärt das Konzept hinter Zugriffsrechten, also wer was sehen darf und wie Sie das sauber dokumentieren. Die technische Einrichtung im Praxissystem, im Verzeichnisdienst und im VPN gehört in die Hände Ihres IT-Partners, der die Vorgaben Ihres Berechtigungskonzepts umsetzt.

    Was ist ein Berechtigungskonzept in der Arztpraxis?

    Ein Berechtigungskonzept ist die schriftliche Regel, wer in der Praxis auf welche Daten und Systeme zugreifen darf, und wer nicht. Es beantwortet eine einfache Frage: Braucht die Person am Empfang wirklich die psychiatrische Verlaufsdokumentation, oder genügen Termine und Stammdaten? Das Konzept hält für jede Rolle fest, welche Datenkategorien sie lesen oder bearbeiten darf, und benennt, wer Rechte vergibt und wieder entzieht.

    Das ist kein Selbstzweck. Patientendaten gehören nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG/nDSG, SR 235.1), seit dem 1. September 2023 in Kraft, zu den besonders schützenswerten Personendaten und unterstehen zusätzlich dem ärztlichen Berufsgeheimnis, das auch die MPA als Hilfspersonen bindet. Art. 8 DSG verlangt «geeignete technische und organisatorische Massnahmen» für eine dem Risiko angemessene Datensicherheit. Eine geregelte Zugriffskontrolle ist genau das, weil sie das Risiko an der Wurzel begrenzt: Daten, die jemand gar nicht sehen kann, kann er weder versehentlich verschicken noch missbrauchen.

    Dass dieses Risiko real ist, zeigen die Zahlen. Laut der Auswertung des Verizon Data Breach Investigations Report 2026 zum Gesundheitswesen gingen 19 Prozent der Datenpannen in der Branche auf interne Akteure zurück, und das «menschliche Element», also Fehlbedienung oder falsch adressierte Mitteilungen, war an 54 Prozent der Vorfälle beteiligt. Ein durchdachtes Berechtigungskonzept setzt genau hier an.

    Wie funktioniert eine Zugriffsmatrix für Patientendaten?

    Eine Zugriffsmatrix ist eine schlichte Tabelle: in den Zeilen die Rollen, in den Spalten die Datenkategorien, in den Feldern die Berechtigung. So sieht man auf einen Blick, wer worauf darf. Die FMH stellt im IT-Grundschutz selbst ein Beispiel einer solchen Matrix vor, zugeschnitten auf den Praxisalltag.

    Zugriffsmatrix nach Need-to-Know, FMH-Empfehlung 3.

    Ein praxisnahes Beispiel, angelehnt an die FMH-Vorlage, mit drei typischen Rollen und drei Datenkategorien:

    RolleMedizinische DatenPatientenstammdatenFinanzdaten
    MPA (User)ZugriffZugriffkein Zugriff
    Praxisinhaber:in / Chef-MPA (Super User)ZugriffZugriffZugriff
    Backoffice / Buchhaltungkein ZugriffZugriff (eingeschränkt)Zugriff

    Das Prinzip dahinter ist das Need-to-Know: Eine MPA braucht medizinische Daten und Stammdaten, aber nicht die Finanzbuchhaltung. Das Backoffice rechnet ab und braucht Finanz- und gewisse Stammdaten, aber keine Diagnosen im Klartext. Nur die Praxisleitung, in der FMH-Logik der «Super User», sieht alles. Microsoft fasst dasselbe Prinzip so: «users and applications should be granted access only to the data and operations they require to perform their jobs» (Microsoft Learn, Least Privilege).

    Wichtig: Die Matrix ist Ihr Konzept, nicht die technische Konfiguration. Sie legen fest, was gelten soll, Ihr IT-Partner bildet es im System ab, meist rollenbasiert über einen Verzeichnisdienst wie Active Directory.

    Was bedeutet das Need-to-Know-Prinzip konkret?

    Need-to-Know heisst: nur so viel Zugriff wie für die Aufgabe nötig, nicht mehr. Die FMH formuliert das in Massnahme M-3.02 unmissverständlich: «Den Benutzenden und den Administratoren sollten nur diejenigen Berechtigungen erteilt werden, die für die tägliche Arbeit notwendig sind (Need-to-Know-Prinzip).» Im Alltag bedeutet das ein paar nüchterne Regeln.

  • Persönliche Konten statt Sammellogin. Die FMH verlangt in M-3.01, dass für den Zugriff auf medizinische Daten «die Praxismitarbeitenden und die Ärzteschaft über ein persönliches Benutzerkonto» verfügen. Ein geteiltes «MPA»-Login macht jede Nachvollziehbarkeit zunichte.
  • Minimale Administratorrechte. Die Zahl der Konten mit erweiterten Rechten soll «möglichst klein gehalten werden» (M-3.01). Je weniger Adminkonten, desto kleiner die Angriffsfläche.
  • Privat und geschäftlich trennen. Wer ein Praxisgerät auch privat nutzt, sollte getrennte Konten haben, damit kein privater Account auf Patientendaten zugreift.
  • Need-to-Know schützt zweifach: vor dem neugierigen Blick in eine Akte und vor dem Schaden eines gekaperten Kontos, das dann eben nicht die ganze Krankengeschichte öffnet.

    Wie vergibt und entzieht man Zugriffsrechte richtig?

    Rechte sind nichts Statisches. Mitarbeitende treten ein, wechseln die Rolle und gehen wieder, und mit ihnen müssen die Zugriffe wandern. Dieser Lebenszyklus heisst Joiner-Mover-Leaver, also Eintritt, Wechsel, Austritt. Die FMH verlangt in M-3.04, die Rechte «nach Eintritten und Austritten umgehend» anzupassen. Der gefährlichste Fehler ist das Vergessen beim Austritt: Ein Konto, das nach dem letzten Arbeitstag noch lebt, ist eine offene Tür.

    Rechte vergeben und entziehen, in fünf Schritten.

    Ein bewährter Ablauf in fünf Schritten, den Sie als Praxisleitung mit Ihrem IT-Partner einmal festlegen und dann konsequent anwenden:

  • 1.Eintritt (Joiner): Vor dem ersten Arbeitstag die Rolle bestimmen, das passende Rechteprofil aus der Zugriffsmatrix zuweisen und ein persönliches Konto einrichten. Nicht mehr Rechte vergeben, als die Rolle vorsieht.
  • 2.Wechsel (Mover): Bei neuen Aufgaben alte Rechte entziehen und neue zuteilen. Beim blossen Hinzufügen sammeln sich sonst über die Jahre überflüssige Berechtigungen an.
  • 3.Austritt (Leaver): Am letzten Arbeitstag, nicht später, alle Konten und Zugänge deaktivieren, inklusive VPN, E-Mail und externer Dienste. Bei einer Kündigung im Streit eher früher.
  • 4.Dokumentieren: Jede Vergabe und jeden Entzug mit Datum und verantwortlicher Person festhalten. Das ist Ihr Nachweis der Sorgfaltspflicht.
  • 5.Zuständigkeit klären: Laut FMH bewilligt und entzieht die Praxisleitung die Zugriffe, die technische Vergabe und Löschung übernimmt die DSDS-Verantwortliche bzw. der IT-Partner.
  • Die FMH trennt die Zuständigkeit sauber: «Die Bewilligung und der Entzug von Zugriffen und Benutzerrechten sollten durch die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber erfolgen, die Vergabe und die Löschung von Benutzerrechten durch die DSDS-Verantwortliche.» Die Leitung sagt Ja oder Nein, die zuständige Person setzt es um. Mehr dazu im Ratgeber IT-Sicherheitsverantwortung in der Arztpraxis.

    Warum sollten Zugriffsrechte jährlich rezertifiziert werden?

    Weil Rechte schleichend veralten. Selbst bei sauberem Joiner-Mover-Leaver-Prozess sammeln sich über die Zeit Berechtigungen an, die niemand mehr braucht, etwa weil ein Wechsel nur dazugegeben statt auch entzogen hat. Die FMH empfiehlt in M-3.04 ausdrücklich, «einmal jährlich alle Benutzerrechte und Zugriffe auf ihre Aktualität und Berechtigung hin zu überprüfen».

    Aufwendig ist das nicht. Einmal im Jahr gehen Praxisleitung und IT-Partner die Konten durch: Existiert die Person noch? Stimmt die Rolle? Sind die Rechte noch passend? Was nicht mehr stimmt, wird angepasst und mit Datum protokolliert. Dieser eine Termin pro Jahr ist die günstigste Versicherung gegen das stille Anwachsen von Zugriffsrechten, der häufigste Befund in jeder Praxis-IT-Prüfung.

    Wie sichert man Fernwartung und externe Zugriffe ab?

    Die meisten Praxen lassen ihre IT extern betreuen, und dafür braucht der Partner Fernzugriff. Dieser Zugang ist sensibel, denn er führt von aussen mitten in die Patientendaten. Die FMH stellt dafür in der Empfehlung 3 klare Bedingungen.

  • Separate, persönliche Konten für die Fernwartung. Laut M-3.05 haben «die Fernzugriffe für Wartungszwecke durch externe ICT-Dienstleister über separate, persönliche Benutzerkonten zu erfolgen». Kein Sammelkonto, das mehrere Technikerinnen und Techniker teilen, sondern nachvollziehbar einer Person zugeordnet.
  • VPN mit starker 2FA. Für den Zugriff auf das Praxisnetz über das Internet verlangt M-3.03 persönliche Konten «mit vorgängiger starker Authentifizierung (zwei unabhängige Faktoren, z. B. Passwort und Token)». Ein Passwort allein genügt für den Fernzugang nicht. Wie eine solche Zwei-Faktor-Authentifizierung praktisch funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Passwort-Sicherheit & MFA in der Arztpraxis.
  • Login-Protokollierung und Ankündigung. Die FMH hält in M-3.05 fest, Aktivitäten wie «Login- und Logout-Versuche» seien «zur Erkennung von atypischem Verhalten und zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit aufzuzeichnen und zu überwachen». Und der Zeitpunkt eines Fernzugriffs «sollte vorgängig kommuniziert werden», Sie sollen also wissen, wann jemand von aussen auf Ihr System schaut.
  • Diese Punkte richtet Ihr IT-Partner ein, nicht Sie. Aber Sie dürfen, und sollten, danach fragen: Wer Fernwartung über ein geteiltes Konto ohne zweiten Faktor anbietet, sendet ein Warnsignal. Welche technischen und organisatorischen Massnahmen für sensible Daten in Frage kommen, beschreibt auch der EDÖB in seinem Leitfaden zur Informatiksicherheit. Den sicheren Austausch von Patientendaten selbst regeln Praxen in der Schweiz üblicherweise über HIN.

    Das Wichtigste in Kürze

  • Berechtigungskonzept zuerst, Technik danach. Halten Sie in einer Zugriffsmatrix fest, welche Rolle welche Datenkategorie sehen darf. Das Need-to-Know-Prinzip steuert: nur so viel Zugriff wie nötig.
  • Persönliche Konten, minimale Adminrechte. Die FMH-Empfehlung 3 verlangt persönliche Benutzerkonten und eine möglichst kleine Zahl von Konten mit erweiterten Rechten.
  • Rechte wandern mit (Joiner-Mover-Leaver). Zugriffe nach Eintritt, Wechsel und vor allem Austritt umgehend anpassen, und jeden Schritt dokumentieren.
  • Einmal jährlich rezertifizieren. Alle Konten und Rechte einmal pro Jahr durchgehen, anpassen, schriftlich festhalten. Das ist der wirksamste Schutz gegen veraltete Zugriffe.
  • Fernwartung absichern. Separate persönliche Konten, VPN mit 2FA und protokollierte Logins. Das richtet Ihr IT-Partner ein, Sie fragen aktiv danach.
  • Unsicher, ob Ihre Zugriffsrechte sauber geregelt und FMH-konform dokumentiert sind? Wir schauen Ihr Berechtigungskonzept in einem unverbindlichen Gespräch mit Ihnen an. Kostenloses Erstgespräch · FMH IT-Grundschutz im Überblick

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Das regelt das Berechtigungskonzept der Praxis nach dem Need-to-Know-Prinzip. Behandelnde sehen medizinische Daten, der Empfang Stammdaten und Termine, das Backoffice Finanz- und gewisse Stammdaten. Nur die Praxisleitung greift in der Regel auf alle Kategorien zu. Massgeblich ist die jeweilige Aufgabe, nicht die Hierarchie.

    Eine Zugriffsmatrix ist eine Tabelle, die Rollen (Zeilen) und Datenkategorien (Spalten) gegenüberstellt und in jedem Feld festhält, ob Zugriff besteht oder nicht. Sie macht auf einen Blick sichtbar, wer worauf darf. Die FMH stellt im IT-Grundschutz ein Beispiel mit den Rollen User, Super User und Personal vor.

    Die FMH-Empfehlung 3 verlangt unter anderem persönliche Benutzerkonten, auf Patienten- und medizinische Daten eingeschränkte Rechte nach Need-to-Know, eine starke Zwei-Faktor-Authentifizierung für VPN-Zugriffe, separate Konten für die Fernwartung sowie das umgehende Anpassen der Rechte bei Ein- und Austritten und eine jährliche Überprüfung.

    Mindestens einmal jährlich, so empfiehlt es die FMH. Bei dieser Rezertifizierung gehen Praxisleitung und IT-Partner alle Konten und Berechtigungen durch und prüfen, ob sie noch zur aktuellen Rolle passen. Veraltete Rechte werden entzogen, das Ergebnis wird mit Datum dokumentiert. Bei Ein- und Austritten gilt zusätzlich eine sofortige Anpassung.

    Alle Konten und Zugänge sollten am letzten Arbeitstag deaktiviert werden, nicht erst Tage später. Dazu gehören das Praxissystem, E-Mail, VPN und externe Dienste. Ein vergessenes aktives Konto nach dem Austritt ist ein häufiges und ernstes Sicherheitsrisiko. Halten Sie den Entzug mit Datum schriftlich fest.

    Über separate, persönliche Benutzerkonten, nicht über ein geteiltes Sammellogin. Der Zugang läuft über ein VPN mit starker Zwei-Faktor-Authentifizierung, die Logins werden protokolliert und der Zeitpunkt des Zugriffs idealerweise vorab angekündigt. So bleibt nachvollziehbar, wer wann von aussen auf die Praxisdaten zugegriffen hat.

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