Telemedizin in der Schweiz
Telemedizin für Schweizer Arztpraxen: Chancen, IT-Anforderungen und rechtliche Grundlagen für eine erfolgreiche Videosprechstunde.
Auf einen Blick (TL;DR): Telemedizin ist für Schweizer Arztpraxen eine praxistaugliche Ergänzung der Präsenzmedizin. Die Videosprechstunde ist der häufigste Einstiegspunkt und lässt sich mit überschaubarem Aufwand einrichten. Voraussetzungen: DSG-konforme Plattform mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, stabile Internetanbindung mit Failover, Netzwerksegmentierung und MFA. Telemedizinische Leistungen sind im TARMED abrechenbar. avenios unterstützt bei der technischen Einrichtung und PVS-Integration.
Telemedizin ist weit mehr als ein Corona-bedingter Notbehelf: Sie ist ein nachhaltiger Baustein für moderne, patientenorientierte Arztpraxen in der Schweiz. Für Praxisgründer, die ihre Abläufe von Beginn an digital gestalten möchten, bietet sie konkrete Vorteile, von verbesserter Erreichbarkeit über effizientere Sprechstundenplanung bis hin zur engmaschigen Betreuung chronisch kranker Patienten.
Was ist Telemedizin, und welche Formen gibt es?
Telemedizin bezeichnet die Erbringung medizinischer Dienstleistungen über räumliche Distanzen hinweg, gestützt auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Für Schweizer Arztpraxen sind heute folgende Anwendungsformen besonders relevant:
Die Videosprechstunde ist der häufigste Einstiegspunkt. Sie lässt sich mit überschaubarem Aufwand einrichten und wird von Patienten gut akzeptiert.
Welche Vorteile haben Praxen und Patienten?
Eine gut implementierte Telemedizin-Strategie bringt messbaren Nutzen auf beiden Seiten.
Für Ihre Praxis:
Für Ihre Patienten:
IT-Anforderungen: Was braucht eine Praxis wirklich?
Software, das Herzstück der Telemedizin:
Wählen Sie eine zertifizierte, DSG-konforme Videosprechstunden-Plattform mit folgenden Merkmalen:
Hardware in der Praxis:
Netzwerk und Sicherheit:
Welche rechtlichen Grundlagen gelten in der Schweiz?
Datenschutz (nDSG): Das revidierte Datenschutzgesetz (in Kraft seit September 2023) verlangt für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, also auch bei Videosprechstunden, eine informierte Einwilligung der Patienten, angemessene technische Schutzmassnahmen (TOMs) und eine transparente Datenschutzerklärung. Bei externen Plattformanbietern ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Schweizer DSG zwingend.
Ärztliche Sorgfaltspflicht: Die Sorgfaltspflicht gilt uneingeschränkt auch bei telemedizinischen Behandlungen. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob eine Videosprechstunde dem medizinischen Standard entspricht oder ob eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Nicht jede Konsultation eignet sich für das digitale Format.
Abrechnung (TARMED): Telemedizinische Leistungen sind im TARMED-Tarifsystem abgebildet. Es gibt spezifische Positionen für Video- und Telefonkonsultationen. Prüfen Sie kantonale Unterschiede und allfällige Vereinbarungen mit Krankenkassen, im Zweifelsfall direkte Klärung mit dem Krankenkassenverband oder der kantonalen Ärztegesellschaft.
Dokumentation: Jede Videosprechstunde muss genauso sorgfältig dokumentiert werden wie ein Präsenztermin, inklusive Begründung für das telemedizinische Format und Aufklärung des Patienten über mögliche Einschränkungen.
Checkliste: Telemedizin sicher einführen
Wie integrieren Arztpraxen Telemedizin in den Praxisalltag?
Telemedizin ist kein Zukunftsthema mehr, sie ist heute für Schweizer Arztpraxen eine praxistaugliche Ergänzung der Präsenzmedizin. Mit der richtigen IT-Infrastruktur, einer DSG-konformen Plattform und klar definierten Abläufen lässt sie sich bereits bei der Praxisgründung integrieren. Richtig eingesetzt verbessert sie die Patientenversorgung, entlastet das Praxisteam und stärkt die Positionierung der Praxis als moderner, patientenorientierter Leistungserbringer in der Schweiz. avenios unterstützt Sie bei der technischen Einrichtung, der PVS-Integration und der datenschutzkonformen Umsetzung, vom ersten Gespräch bis zum laufenden Betrieb.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Telemedizin bezeichnet die ärztliche Betreuung über Distanz, etwa per Videosprechstunde, Telefon oder sicherer Nachricht. Sie ergänzt die Praxis vor Ort und eignet sich besonders für Verlaufskontrollen, Beratungen und einfache Abklärungen.
Ja. Telemedizinische Leistungen sind etabliert und werden seit Jahren angeboten. Es gelten die üblichen Sorgfalts- und Datenschutzpflichten; die ärztliche Verantwortung und die Dokumentation bleiben dieselben wie bei einer Konsultation vor Ort.
Nötig sind eine stabile Internetverbindung, eine datenschutzkonforme Videoplattform für den medizinischen Einsatz, ein Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie idealerweise eine Anbindung an die Praxissoftware. Reine Büro-Tools sind dafür nicht geeignet.
Telemedizinische Leistungen sind im Grundsatz abrechenbar, sofern die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Tarifpositionen hängen vom Leistungstyp ab; massgeblich ist die jeweils gültige Tarifordnung.
Wichtig sind eine verschlüsselte Verbindung, ein Anbieter mit Datenstandort Schweiz oder EU, ein Auftragsbearbeitungsvertrag und Datensparsamkeit. Patientinnen und Patienten sollten zudem über die Form der Behandlung informiert werden.
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Kontakt aufnehmenChristoph Kuling
Gründer & IT-Berater, avenios GmbH
Über 10 Jahre Erfahrung in IT-Infrastruktur und Managed Services für medizinische Einrichtungen in der Deutschschweiz.
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